NRW-Justiz:  Rediskontierung

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Rediskontierung

Ankauf von Handelswechseln (siehe Orderpapiere) der Banken durch die Bundesbank oder Landeszentralbanken. Der Ankauf erfolgte bis zur Euro-Einführung unter Anwendung des sog. „Diskontsatzes“, den die Bundesbank festlegte. Ab dem 1.1. 1999 wird von der europäischen Zentralbank stattdessen der sog. „Basiszinssatz“ (vgl. § 247 Bürgerliches Gesetzbuch) festgesetzt.

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