NRW-Justiz:  Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Kopfbild Bürgerservice

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Gebühren und die Auslagenerstattung der Rechtsanwälte für die Beratung und Vertretung von Rechtssuchenden in außergerichtlichen Rechtssachen und im gerichtlichen Verfahren. Es ist am 1.7. 2004 in Kraft getreten und ersetzte die vorher geltende Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO).

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen