NRW-Justiz:  Rechtliches Gehör

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Rechtliches Gehör

Rechtliches Gehör: Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs dürfen einer gerichtlichen Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde gelegt werden, zu denen der von der Entscheidung nachteilig Betroffene zuvor hat Stellung nehmen können.

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