NRW-Justiz:  Raub

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Raub

Raub: Raub ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Minder schwere Fälle können mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden [§ 249 StGB]. Für schweren Raum (insbesondere Raub mit Waffen) sieht das Gesetz erhöhte Mindeststrafen (3 bzw. 5 Jahre) vor.

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