NRW-Justiz:  Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss: ist ein Akt der Zwangsvollstreckung, der vom Vollstreckungsgericht erlassen wird. In ihm wird auf eine Forderung des Schuldners gegen einen Drittschuldner zugegriffen.

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