NRW-Justiz:  Personalgesellschaft

Kopfbild Bürgerservice

Personalgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft werden als Personalgesellschaften bezeichnet, da - neben dem Gesellschaftsvermögen - die beteiligten Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der oHG bzw. KG ein zustehen haben.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen