Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die keinen kriminellen
Unrechtsgehalt haben. Sie sind daher nicht mit Strafe bedroht, sondern
können im sogenannten Odnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten werden in zahlreichen Gesetzen geahndet. Von besonderer praktischer Bedeutung sind die Verstöße
gegen Vorschriften des
StVG.
Gegen einen wegen einer Ordnungswidrigkeit ergangenen Bußgeldbescheid kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird dann der Bußgeldbescheid durch die zuständige Verwaltungsbehörde
nicht zurückgenommen und das Verfahren auch in dem nachfolgenden Zwischenstadium
nicht eingestellt, so kommt es zu einem Verfahren vor dem zuständigen
Amtsgericht.
Dieses folgt im wesentlichen den Regeln des Straf
prozesses.
In einer weiteren Instanz ist der Rechtsweg nur noch in sehr eingeschränktem
Umfang eröffnet.
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