Das Oberverwaltungsgericht ist eine Instanz
in der
Verwaltungsgerichtsbarkeit oberhalb des Verwaltungsgerichts und unterhalb des
Bundesverwaltungsgerichts.
Es ist in erster Linie ein Rechtsmittelgericht, entscheidet aber auch als erstinstanzliches Gericht in Normenkontrollverfahren, in Flurbereinigungsverfahren und in Verfahren über Großprojekte. Die Spruchkörper bei dem Oberverwaltungsgericht heißen
Senate. Sie sind in der Regel mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt. Sitz des Oberverwaltungsgerichts
in Nordrhein-Westfalen ist Münster.
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