Beteiligter am Zivil
prozess, auch
Streithelfer
genannt, der sich im eigenen Namen am Verfahren beteiligt, um eine
Partei zu unterstützen.
Voraussetzung ist ein eigenes rechtliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits.
Geregelt ist die Nebenintervention in der
Zivilprozessordnung.
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