NRW-Justiz:  Nebenintervenient

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Nebenintervenient

Beteiligter am Zivilprozess, auch Streithelfer genannt, der sich im eigenen Namen am Verfahren beteiligt, um eine Partei zu unterstützen. Voraussetzung ist ein eigenes rechtliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits. Geregelt ist die Nebenintervention in der Zivilprozessordnung.

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