NRW-Justiz:  Nachbarrecht

Kopfbild Bürgerservice

Nachbarrecht

Das private Nachbarrecht ist Ausfluss des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses und daher vom Grundsatz wechselseitiger Rücksichtnahme geprägt. Die nachbarrechtlichen Verhaltenspflichten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und in den nachbarrechtlichen Landesgesetzen, die nur für das Gebiet des jeweiligen Landes gelten, konkretisiert. In Nordrhein-Westfalen gilt das Nachbarrechtsgesetz vom 15. April 1969 (bitte als Suchbegriff "Nachbarrechtsgesetz" eingeben). Ziel des Gesetzes ist es, einen gerechten Ausgleich zwischen den oft gegensätzlichen Interessen der Nachbarn zu finden. Es enthält u.a. Regelungen über Grenzabstände für Gebäude und für Pflanzen sowie zu Einfriedigungen (siehe Faltblatt "Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten").

Ihre Fragen zum Nachbarrecht und zum Schiedsamt beantworten unsere Experten jeden ersten Donnerstag im Monat von 12.00 bis 14.00 unter 0180 3 100 212  (9 Cent/min).

Weitere Informationen im Bürgerservice.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen