NRW-Justiz:  Mord

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Mord

Mord ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen unter besonders verwerflichen (z. B. Habgier, niedrige Beweggründe) oder gefährlichen (z. B. Heimtücke, gemeingefährliche Mittel) Umständen. Das Gesetz sieht lebenslange Freiheitsstrafe vor (§ 211 StGB).

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