Mietrecht
Mietrecht: Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen der
Mieterin bzw. dem Mieter auf der einen Seite sowie der Vermieterin oder
dem Vermieter auf der anderen Seite. Die Rechtsbeziehungen zwischen
den Mietparteien richten sich in erster Linie nach dem Mietvertrag.
Erst dann, wenn die vertraglichen Regelungen unvollständig sind oder
unzulässigerweise zum Nachteil der Mieterin oder des Mieters von Schutzvorschriften
abweichen, gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
und der anderen Mietgesetze. Gegenstand des Mietvertrages kann sowohl
eine bewegliche Sache (z.B. Pkw) als auch eine unbewegliche Sache (Grundstück,
Wohnraum) sein (siehe Faltblatt "Was
Sie über das Mietrecht wissen sollten").
Weitere Informationen im Bürgerservice. |
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