NRW-Justiz:  Meineid

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Meineid

Meineid: Meineid ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Lediglich in minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen [§ 154 StGB].

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