NRW-Justiz:  Mittlerer Verwaltungsdienst im Justizvollzug

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Mittlerer Verwaltungsdienst im Justizvollzug

Diese Beamtinnen und Beamten werden im Justizvollzug in erster Linie mit Verwaltungsaufgaben verschiedener Dienststellen einer Justizvollzugsanstalt (Hauptgeschäftsstelle, Vollzugsgeschäftsstelle, Arbeitsverwaltung, Wirtschaftsverwaltung, Zahlstelle) betraut. Ihnen kann auch die Leitung einzelner Dienststellen übertragen werden.

Sie wirken bei der Behandlung der Strafgefangenen und Verwahrten zur Erreichung des Vollzugszieles (§ 2 Satz 1 StVollzG, § 2 JStVollzG) mit.

Weitere Informationen erhalten Sie im Stellenmarkt.

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