
Die Hauptaufgabe der Lehrerinnen und Lehrer bei den Justizvollzugsanstalten ist das Unterrichten der Inhaftierten im Rahmen von verschiedensten Unterrichtsmaßnahmen. Diese führen zum Teil zu regulären Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder gehen verschiedenen Berufsausbildungen voraus.
Darüber hinaus wirken sie bei der Behandlung der Strafgefangenen und Verwahrten zur Erreichung des Vollzugszieles (§ 2 Satz 1 StVollzG) mit.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Einstellung ist die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen. Weitere Informationen erhalten Sie
in den Richtlinien für die hauptamtlichen Lehrer im Justizvollzug und
auf den Internetseiten der JVA Münster unter der Rubrik "pädagogisches Zentrum"