Lebenspartnerschaft ist das Zusammenleben gleich-oder verschiedengeschlechtlicher
Personen, das auf Dauer angelegt ist und über den Rahmen einer bloßen
Wohngemeinschaft hinausgeht. Die Lebenspartnerschaft wird durch die
Rechtsordnung und die Rechtssprechung mittlerweile als Träger bestimmter
Rechte anerkannt (z.B. im Mietrecht beim Eintritt eines Lebenspartners
in den Mietvertrag des verstorbenen Mieters). Durch das
Lebenspartnerschaftsgesetz
vom 16.2.2001 wurde die registrierte gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft
auf einigen Rechtsgebieten (Erbrecht/Mietrecht/Unterhalt) der den Rechtsverhältnissen
der Ehe angenähert.
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