NRW-Justiz:  Krankenpflegedienst in den Justizvollzugsanstalten

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Krankenpflegedienst in den Justizvollzugsanstalten

Bei der Pflege erkrankter Gefangener in Sanitäts- oder Pflegeabteilungen wirken im Krankenpflegedienst ausgebildete Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes mit.

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