NRW-Justiz:  Körperverletzung (fahrlässige)

Kopfbild Bürgerservice

Körperverletzung (fahrlässige)

Körperverletzung (fahrlässige): Fahrlässige Körperverletzung ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 229 StGB).

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen