Klageschrift: Mit ihr beginnt der Zivilprozess: In der förmlichen
Klageschrift müssen die Personalien und Anschriften des Klägers (oder
der Klägerin) und des (oder der) Beklagten und die geltend gemachte
Forderung aufgeführt sein, außerdem die tatsächlichen Vorgänge, aus
denen sich der Anspruch ergeben soll und Namen und Anschriften der Zeugen,
die diese Behauptungen bestätigen sollen. Der Kläger oder die Klägerin
reicht eine Klage bei Gericht ein oder erstellt sie mit Hilfe der
Rechtsantragsstelle
des Gerichts. Das Gericht fordert den Gerichtskostenvorschuss für die
Klage vom Kläger an. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert. Wenn
der Gerichtskostenvorschuss eingegangen ist, wird die Klage der Gegenseite
zugestellt (s. Faltblatt:
"Was
Sie über den Zivilprozess wissen sollten").
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