
Die Übertragung
des Rechts erfolgt durch Weitergabe des Papiers („Das Recht
aus dem Papier folgt dem Recht am Papier“).
Zur
Geltendmachung ist die Vorlage des Papiers erforderlich, für
den Vorleger besteht eine Vermutung, dass er auch Inhaber der
Forderung ist.
Wichtiger Anwendungsbereich für Inhaberpapiere
sind der Inhaberscheck. Rechtsgrundlage des Schecks ist das
Scheckgesetz. Der Scheck dient dem bargeldlosen Zahlungsverkehr,
im Gegensatz zum Wechsel ist er kein Mittel der
Kreditverschaffung. Die Benutzung eines Schecks setzt voraus,
dass der Aussteller Geld hat, denn der Scheck ist bei Sicht
zahlbar, unabhängig davon, ob der Aussteller eine
Vorlagefrist angegeben hat. Zudem zwingt der Gesetzgeber den
Inhaber durch kurze Vorlagefristen dazu, den Scheck alsbald
einzulösen.
Weitere Beispiele für Inhaberpapiere sind
Schuldverschreibungen auf den Inhaber und Inhaberaktien.