NRW-Justiz:  Industrie- und Handelskammer

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Industrie- und Handelskammer

Die Organe des Handelsstandes sind verpflichtet, die Registergerichte bei der Führung des Handelsregisters zur Vermeidung von unrichtigen Eintragungen zu unterstützen. Diese Aufgaben übernehmen die Industrie- und Handelskammern - kurz: IHK -, sofern es sich nicht um handwerk- oder landwirtschaftliche Betriebe handelt.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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