Die Organe des Handelsstandes sind verpflichtet, die
Registergerichte bei der Führung des
Handelsregisters zur Vermeidung von unrichtigen Eintragungen zu unterstützen. Diese Aufgaben übernehmen die Industrie- und Handelskammern
- kurz: IHK -, sofern es sich nicht um handwerk- oder landwirtschaftliche Betriebe handelt.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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