Zur Bezeichnung des betrieblichen Mittelpunkts eines Unternehmens bzw. des Zentrums eines sonstigen Rechtsträgers verwendet der Gesetzgeber unterschiedliche Begriffe.
Beim Einzelhandelskaufmann spricht er von der "Handelsniederlassung" bzw. der Hauptniederlassung oder auch der Niederlassung.
Dagegen findet man bei den
Handelsgesellschaften, der
Genossenschaft, dem
Verein und der
Partnerschaft den Terminus Sitz.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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