NRW-Justiz:  Handelsgesellschaft

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Handelsgesellschaft

Die oHG und die KG sind Handelsgesellschaften als Folge des Umstandes, dass ein Handelsgewerbe ausgeübt wird. Die Kapitalgesellschaften wie AG, KGaA bzw. GmbH gelten als Handelsgesellschaften aufgrund ihrer Rechtsform - also unabhängig von dem konkreten Gegenstand des Unternehmens -, sodass man in diesem Zusammenhang die Bezeichnung Formkaufmann verwendet.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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