Im Straf
prozess
wird die Untersuchungshaft durch schriftlichen Haftbefehl des
Richters
angeordnet. In dem Haftbefehl sind der
Beschuldigte,
die Tat, deren er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung,
die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften,
der Haftgrund sowie die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht
ergibt anzuführen. Der Haftbefehl ist dem
Beschuldigten
bei der Verhandlung bekannt zu geben. Der Beschuldigte erhält eine Abschrift
des Haftbefehls (siehe Faltblatt:
"Was
Sie über den Strafprozess wissen sollten").
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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