NRW-Justiz:  Haftbefehl

Kopfbild Bürgerservice

Haftbefehl

Im Strafprozess wird die Untersuchungshaft durch schriftlichen Haftbefehl des Richters angeordnet. In dem Haftbefehl sind der Beschuldigte, die Tat, deren er dringend verdächtig ist, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften, der Haftgrund sowie die Tatsachen, aus denen sich der dringende Tatverdacht ergibt anzuführen. Der Haftbefehl ist dem Beschuldigten bei der Verhandlung bekannt zu geben. Der Beschuldigte erhält eine Abschrift des Haftbefehls (siehe Faltblatt: "Was Sie über den Strafprozess wissen sollten").

Weitere Informationen im Bürgerservice.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen