NRW-Justiz:  Grundsatz der Unabhängigkeit des Richters

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Grundsatz der Unabhängigkeit des Richters

Nach diesem Grundsatz sind Richter - auch Schöffen (d.h. Laienrichter) - bei ihrer richterlichen Tätigkeit an keine Weisungen gebunden, sondern nur dem Recht und Gesetz unterworfen.

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