Die "Gesellschaft" ist ein zentraler Begriff des Handels- und Registerrechts. Als Gesellschaft bezeichnet man einen Zusammenschluss von - grundsätzlich - mindestens zwei - natürlichen und/oder juristischen - Personen, welche in einem Vertrag den von ihnen gemeinsam zu realisierenden Zweck und die von jedem in diesem Zusammenhang zu leistenden Beiträge festlegen.
Vorbild ist z.B. die
Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Bei der
AG bzw.
GmbH gilt insoweit eine Besonderheit, als diese Gesellschaften auch jeweils nur von einer Person ins Leben gerufen werden können. Man sprich dann von der "Ein-Personen-AG" bzw. "Ein-Personen-GmbH".
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