NRW-Justiz:  Geringstes Gebot

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Geringstes Gebot

Geringstes Gebot: ist in der Zwangsversteigerung ein Gebot, das mindestens die Kosten der Zwangsversteigerung und die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehenden Rechte deckt. Nur solche Gebote, die diesen Betrag decken, werden in der Zwangsversteigerung zugelassen.

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