Geldstrafe ist neben der
Freiheitsstrafe
eine Hauptstrafe in einem Strafverfahren. Sie wird in Tagessätzen verhängt.
Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes
bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse des Täters. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe
tritt
Ersatzfreiheitsstrafe.
Einem Tagessatz entspricht ein Tag
Ersatzfreiheitsstrafe.
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