NRW-Justiz:  Geiselnahme mit Todesfolge

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Geiselnahme mit Todesfolge

Geiselnahme mit Todesfolge ist ein Delikt, das mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft wird [§ 239 b i.V.m. § 239a Abs. 3 StGB].

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