NRW-Justiz:  Geiselnahme

Kopfbild Bürgerservice

Geiselnahme

Geiselnahme ist ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft wird [§ 239b StGB].

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen