NRW-Justiz:  Gehobener Sozialdienst

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Gehobener Sozialdienst

Bezeichnet in der Beamtenlaufbahn die Besoldungsgruppen A9 bis A13. Voraussetzung für eine Einstellung in den gehobenen Sozialdienst ist ein abgeschlossenes Fachhochstudium der Fachrichtung Diplom-Sozialarbeit oder Diplom-Pädagogig oder ein gleichwertiger Studienabschluss erforderlich. In der Justiz kommt ein Einsatz

in Betracht.

Weitere Informationen im Stellenmarkt.

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