NRW-Justiz:  Gefangenenmitverantwortung

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Gefangenenmitverantwortung

Gefangenenmitverantwortung gibt den Gefangenen als Gruppe die Möglichkeit zur kollektiven Mitwirkung am Vollzugsprozess. Die Mitverantwortung ist auf die Angelegenheiten von gemeinsamen Interessen bezogen, die sich nach ihrer Eigenart wie auch nach der Aufgabe der Anstalt für die Mitwirkung der Gefangenen eignen. Die Möglichkeiten der praktischen Ausgestaltung der Gefangenenmitverantwortung sind vielfältig, da sie gesetzlich nicht vorgegeben sind. Sie unterliegen dem Gestaltungsspielraum der einzelnen Justizvollzugsanstalt. In der Regel erfolgt die Besetzung der Mitverantwortungsgremien durch Wahlen.

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