NRW-Justiz:  Firma

Kopfbild Bürgerservice

Firma

Der Kaufmann, die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft führen im Rechtsverkehr eine besondere Bezeichnung, einen so genannten Handelsnamen. Der Begriff "Firma" geht auf das italienische Wort "firma" = "Unterschrift" zurück.
Nach § 17 HGB unterschreibt z.B. der Kaufmann mit seiner Firma, und nicht mit seinem bürgerlichen Namen.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen