Der
Kaufmann, die
Handelsgesellschaften und die
Genossenschaft führen im Rechtsverkehr eine besondere Bezeichnung, einen so genannten Handelsnamen. Der Begriff "Firma" geht auf das italienische Wort "firma" = "Unterschrift" zurück.
Nach § 17 HGB unterschreibt z.B. der Kaufmann mit seiner Firma, und nicht mit seinem bürgerlichen Namen.
Weitere Informationen im Bürgerservice.
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