NRW-Justiz:  Finanzierungshilfen

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Finanzierungshilfen

Finanzierungshilfen: eine spezielle Form von Verbraucherverträgen, die in den §§ 499 – 504 BGB geregelt sind. Die Verträge haben Kreditierungswirkung. Dazu zählen:
- der Zahlungsaufschub,
- Finanzierungsleasingverträge,
- Teilzahlungsgeschäfte.
Die Verträge unterliegen dem Verbraucherschutzrecht. Den Unternehmer treffen besondere Informationspflichten und der Verbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Weitere Informationen im Bürgerservice.

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