NRW-Justiz:  Familiensachen

Kopfbild Bürgerservice

Familiensachen

Familiensache: Durch das FamFG wurde das Verfahren in Familiensachen von der ZPO übernommen und neu geregelt. Zu den Familiensachen gehören insbesondere die Ehesachen, Kindschafts- und Unterhaltssachen (vgl im einzelnen (§ 111 FamFG). Das FamFG regelt in den §§ 111 ff. detailliert die Verfahrensbestimmungen zu den einzelnen Familiensachen. Zuständig für alle Familiensachen ist das sog. „Große Familiengericht“, dass auch die früher durch das Vormundschaftsgericht behandelten Vormundsachen übernommen hat.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen