NRW-Justiz:  Europäischer Gerichtshof

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Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof ist der Gemeinsame Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EG) mit Sitz in Luxemburg. Seine Rechtsprechung soll die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts gewährleisten. Er ist ein "Einheitsgericht" und wird, abhängig davon, in welchem Rechtsstreit er zu entscheiden hat, sowohl als Verfassungsgericht, als Verwaltungsgericht und auch Zivilgericht tätig. Dabei bietet er einzelnen Mitgliedstaaten, den Gemeinschaftsorganen, aber auch den Bürgern der Europäischen Gemeinschaften Rechtsschutz. Art. 220 ff. des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft (EGV), die Satzung des Gerichtshofes und eine Verfahrensordnung enthalten Regelungen über die Organisation, die Aufgaben und das Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der EuGH wird durch das Gericht 1. Instanz (EuG) unterstützt.

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