NRW-Justiz:  Ermittlungsrichter

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Ermittlungsrichter

Ermittlungsrichter ist ein stets allein entscheidender Richter, in der Regel bei einem Amtsgericht, dem bestimmte Entscheidungen im Ermittlungsverfahren vorbehalten sind. Hierzu gehört insbesondere die Entscheidung, ob ein Beschuldigter in Untersuchungshaft zu nehmen ist, ob zur Auffindung eines Beschuldigten oder von Beweismitteln – zu denen auch die Spuren der Tat gehören – die Wohn- oder Geschäftsräume des Beschuldigten oder sonstiger Personen durchsucht, Beweismittel beschlagnahmt, Telefonüberwachungs- oder sonstige besonderen technischen Maßnahmen durchgeführt werden dürfen.

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