
Der Begriff beschreibt eine bestimmte Form, in der letztwillige Verfügungen dokumentiert werden. Dabei werden die Regelungen für die Vermögensnachfolge beim Tod in einer notariellen Urkunde in Form eines Vertrages dokumentiert. Die notarielle Form ist zwingend vorgeschrieben. Erbverträge enthalten vertragliche Verfügungen, die für die Parteien Bindungswirkung besitzen und nur unter begrenzten Voraussetzungen wieder aufgehoben werden können.
(Vgl. auch die Ausführungen zur gewillkürten Erbfolge im Bürgerservice).