NRW-Justiz:  Einstweilige Verfügung

Kopfbild Bürgerservice

Einstweilige Verfügung

Einstweilige Verfügung: Ist eine Entscheidung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Das Gericht kann Anordnungen treffen, die der Sicherung eines Anspruchs bzw. der Wahrung des Rechtsfriedens dienen.

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z 


 
 

Druckvorschau in neuem Fenster öffnen   zum Seitenanfang gehen