Der Einspruch ist zum einen ein
Rechtsbehelf
im
Zivilprozess
gegen Versäumnisurteile und
Vollstreckungsbescheide.
Er muss schriftlich mit Begründung innerhalb von zwei Wochen eingelegt
werden. Zum anderen ist der Einspruch ein Rechtsbehelf gegen Steuerbescheide. Soll ein Steuerbescheid angefochten werden, muss binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Erfolgloses Einspruchsverfahren, das mit einer Einspruchsentscheidung geendet hat, ist Voraussetzung für eine Klageerhebung vor dem Finanzgericht.
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