NRW-Justiz:  Einlagensicherung

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Einlagensicherung

Zum Schutz der Einlagen ihrer Kunden bilden Bankenverbände sog. Einlagensicherungsfonds. Diese Fonds treten einem bestimmten Umfang für das haftende Eigenkapital von Banken ein, wenn diese in Liquiditätsschwierigkeiten sind. Über Umfang und Bedingungen der Einlagensicherung kann man sich in den jeweiligen Statuten der Fonds informieren.

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