NRW-Justiz:  Datenträgeraustausch

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Datenträgeraustausch

Der Datenträgeraustausch umfasst das Übermitteln elektronischer Dokumente (Dateien) durch Übersenden der Datenträger (Disketten, CD). Im elektronischen Rechtsverkehr wird diese Form der Datenübermittlung zunehmend durch Online-Verfahren wie die Übermittlung durch E-Mail-Dienste (Datenfernübertragung) oder Internet-Dienste (vgl. Interaktives Antragsformular) verdrängt.

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