NRW-Justiz:  Betreuungsgericht

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Betreuungsgericht

Mit der Abschaffung der Vormundschaftsgerichte durch die Familienverfahrensreform (Inkrafttreten des FamFG am 1.9.2009) wurden die Aufgaben, die die Vormundschaftsgerichte auf dem Gebiet des Betreuungsrechts hatten auf neu eingerichtete Betreuungsgerichte übertragen. Die Betreuungsgerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte (vgl. § 23c Gerichtsverfassungsgesetz) die zuständig sind für Betreuungssachen, Unterbringungssachen und betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen.

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