
Für Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können, kann das zuständige Vormundschaftsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer als gesetzliche Vertretung in genau festgelegten Bereichen, z.B. Vermögensangelegenheiten oder Gesundheitssorge, bestellen.
Weitere Informationen im Bürgerservice.