Beteiligter bezeichnet jemanden, der in einem gerichtlichen Verfahren
eine bestimmte Funktion wahrnimmt, der deshalb berechtigt ist, Anträge
zu stellen,
Rechtsmittel
einzulegen und sonstige Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Im
Zivilprozess
sind dies die
Parteien,
Nebenintervenienten und
Streithelfer.
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