NRW-Justiz:  Annuitätendarlehn

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Annuitätendarlehn

Bei dieser Art des Darlehns bzw. Kredites wird für die Rückzahlung des Geldbetrages ein fester Betrag über eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Innerhalb des Rückzahlungsbetrages besteht ein bestimmtes Verhältnis zwischen den Zinsen und der Tilgungsrate zu Beginn der Rückzahlung (z.B. 4% Zinsen und 2% Tilgung).Während der Laufzeit ändert sich dieses Verhältnis zugunsten der Tilgung, da mit der Tilgung der geschuldete Betrag und mithin der Zinsanteil immer geringer wird. Das Annuitätendarlehn hat für den Darlehnsnehmer den Vorteil einer festen Kalkulationsgröße über einen bestimmten Zeitraum.

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