NRW-Justiz:  Anamnese

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Anamnese

Anamnese: Bezeichnung für eine Krankheits- und Lebensgeschichte des Klienten. In einer Anamnese werden Daten zur Lebensgeschichte, zur Persönlichkeit, zum Problembereich und zu den sozialen Beziehungen des Betroffenen erfragt und zusammen getragen.

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