NRW-Justiz:  Amtsermittlung

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Amtsermittlung

Amtsermittlung: Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen, es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden. Der Untersuchungsgrundsatz ist ein Verfahrensgrundsatz des Verwaltungs- und sozialgerichtlichen Prozesses. Im Gegensatz dazu wird der Zivilprozess weitgehend durch den Verhandlungsgrundsatz bestimmt.

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