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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege, die einen freien, nicht gewerblichen Beruf ausüben. Ihr berufliches Handeln wird nur durch die Interessen ihrer Mandanten und die Berufsordnung bestimmt (siehe Faltblatt "Was Sie über die Rechtsanwaltschaft wissen sollten").