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Der Mahnbescheidsantrag im Internet

Hinweise zur Antragstellung im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren, mit interaktivem Antragsformular.

Mit dem interaktiven Antragsformular bietet die Justiz NRW Antragstellern aus Nordrhein - Westfalen die Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren online zu erfassen und überprüfen zu lassen.
Hierzu wurde ein Programm erstellt, mit dem Sie die Daten für den Antrag online eingeben können. Sie werden dann direkt auf Plausibilität überprüft, um Eingabefehler - und damit spätere Rückfragen des Mahngerichts - zu vermeiden.
Das Programm in NRW bietet mehrere Möglichkeiten für die Weiterverarbeitung der Antragsdaten:

Sie können den Antrag

  • nach elektronischer Signatur mit Hilfe einer Chipkarte unmittelbar verschlüsselt an das zuständige NRW-Mahngericht übertragen oder
  • die Antragsdaten mit einem elektronischen Identitätsnachweis direkt an das Mahngericht übermitteln
  • den Antrag im Datensatzformat als Datei herunterladen und auf einem zugelassenem sicheren Übertragungsweg dem Mahngericht zusenden oder
  • auf weißem Papier als Barcode-Antrag ausgeben  (elektronischer Datenaustausch auf Papier mit postalischem Versand)

Die Software ermöglicht die Antragstellung in allen Bundesländern.

Folgende Voraussetzungen sind zur Antragstellung erforderlich:

  • Internetbrowser mit aktivierten Javascript und Cookies

         Zusätzlich, wenn Sie den Antrag online an das zuständige Mahngericht übertragen wollen:

  • eine Signaturkarte nebst Kartenlesegerät und einer EGVP-kompatiblen Kommunikationssoftware oder
  • einen vom Gesetz als sicher definierten Übertragungsweg (de-Mail, besonderes elektronisches Anwalts-, Notar- oder Behördenpostfach) oder
  • einen elektronischer Identitätsnachweis („neuer Bundespersonalausweis“) nebst Kartenlesegerät und aktueller Version der AusweisApp

        Zusätzlich, wenn Sie einen Antrag als Barcode-Antrag stellen möchten:

  • handelsüblicher Drucker
  • Software PDF-Reader, den Sie im Internet kostenfrei herunterladen können.
  • mindestens 4 Seiten weißes Papier ohne Wasserzeichen, Beschmutzung und Knicke

Weiter zur Antragstellung (nebst Hinweisen)

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Weitergehende Informationen:

Kurz-Informationen zum Mahnverfahren

www.mahnverfahren.nrw.deExterner Link, öffnet neues Browserfenster

Virtueller Einblick in das automatisierte Mahnverfahren

 

Allgemeine Auskünfte zum "Online-Mahnverfahren", können Sie bei der nachfolgenden Hotline erhalten:

Hotline-Service-Nummer:
Nordrhein-Westfalen direkt - das ServiceCenter der Landesregierung
+49 211 837 1940
 
(Servicezeiten: montags bis freitags, 8:00 bis 18:00 Uhr)

Für technische Fragen zum EGVP (Voraussetzungen, Installation, geeignete Signaturkarten/Kartenlesern, Bedienung, Störungen) wenden Sie sich bitte direkt an den EGVP-Support. Diesen finden Sie auf der Seite www.egvp.de/service/kontakt.htm.

Hinweis: Nordrhein-Westfalen direkt und der EGVP-Support leisten nur den technischen und organisatorischen Support für die Antragstellung im gerichtlichen Mahnverfahren per Internet. Falls Sie Fragen zum gerichtlichen Mahnverfahren an sich, zu rechtlichen Problemen bei der Antragstellung oder insbesondere zu bereits beantragten Mahnverfahren haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Mahnabteilungen der Amtsgerichte Euskirchen und Hagen.