NRW-Justiz:  Mahnbescheidsantrag

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Der Mahnbescheidsantrag im Internet

Mit dem interaktiven Antragsformular bietet die Justiz NRW Antragstellern aus Nordrhein - Westfalen die Möglichkeit, Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren online zu erfassen und überprüfen zu lassen.
Hierzu wurde ein Programm erstellt, mit dem Sie die Daten für den Antrag online eingeben können. Sie werden dann direkt auf Plausibilität überprüft, um Eingabefehler - und damit spätere Rückfragen des Mahngerichts - zu vermeiden.
Das Programm in NRW bietet zwei Möglichkeiten für die Weiterverarbeitung der Antragsdaten:

  • Sie können nach elektronischer Signatur mit Hilfe einer Chipkarte unmittelbar verschlüsselt an das zuständige NRW-Mahngericht übertragen werden oder
  • auf weißem Papier als Barcode-Antrag ausgegeben werden (elektronischer Datenaustausch auf Papier ohne Verwendung einer digitalen Signatur)

Die Software ermöglicht die Antragstellung in allen Bundesländern.

Folgende Voraussetzungen sind zur Antragstellung erforderlich:

  • Internetbrowser mit aktivierten Javascript und Cookies

         Zusätzlich, wenn Sie den Antrag online an das zuständige Mahngericht übertragen wollen:

  • Signaturkarte
  • Kartenlesegerät
  • Einmaliger kostenloser Download der EGVP-Software

        Zusätzlich, wenn Sie ein Antrag als Barcode-Antrag stellen möchten:

  • handelsüblicher Drucker
  • Software Acrobat Reader der Fa. Adobe, welche bei den Seiten der Firma AdobeExterner Link, öffnet neues Browserfenster kostenlos heruntergeladen werden kann.
  • mindestens 4 Seiten weißes Papier ohne Wasserzeichen, Beschmutzung und Knicke

Weiter zur Antragstellung (nebst Hinweisen)

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Weitergehende Informationen:

Kurz-Informationen zum Mahnverfahren

www.mahnverfahren.nrw.deExterner Link, öffnet neues Browserfenster

Virtueller Einblick in das automatisierte Mahnverfahren

 

Allgemeine Auskünfte zum "Online-Mahnverfahren", oder aber auch beispielsweise zur Beschaffung von Signaturkarten und Kartenlesern können Sie bei der nachfolgenden Hotline erhalten:

Hotline-Service-Nummer:
Nordrhein-Westfalen direkt - das ServiceCenter der Landesregierung
0180 3 100 211
(0,09 EUR/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute)
Logo Call NRW
(Servicezeiten: montags bis freitags, 8:00 bis 18:00 Uhr)

Für technische Fragen zum EGVP (Voraussetzungen, Installation, Bedienung, Störungen) wenden Sie sich bitte direkt an den EGVP-Support. Diesen finden Sie auf der Seite www.egvp.de/service/kontakt.htm.

Hinweis: Nordrhein-Westfalen direkt und der EGVP-Support leisten nur den technischen und organisatorischen Support für die Antragstellung im gerichtlichen Mahnverfahren per Internet. Falls Sie Fragen zum gerichtlichen Mahnverfahren an sich, zu rechtlichen Problemen bei der Antragstellung oder insbesondere zu bereits beantragten Mahnverfahren haben, wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Mahnabteilungen der Amtsgerichte Euskirchen und Hagen.


 
 

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